Soziale Erhaltungsverordnung

Oktober 2019

 

Die soziale Erhaltungsverordnung kommt!

Wahrscheinlich hat der eine oder andere den Begriff schon gehört, bekannt ist er allerdings eher aus Hamburgs Westen. Dort haben einige der beliebten Hamburger Stadtteile diese Verordnung bereits.

Eilbek ist der erste Stadtteil im Osten Hamburgs, der diese Verordnung bekommt. Barmbek wird wahrscheinlich folgen. Eilbek ist halt hip und in 😉

 

Aber im Ernst, worum geht es da?

Nach einer Untersuchung wurde jetzt die Erarbeitung dieser Verordnung durch die Verwaltung vom Planungsausschuss der Bezirksversammlung beschlossen.

Durch die Verordnung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten bleiben. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden.

Es ist also eine Verordnung um Gentrifizierung zu vermeiden, wie man es aus den beliebten westlichen Stadtteilen kennt. Dort ist die Verordnung sehr spät in Kraft getreten. Diesen Fehler wollten die Politiker in Eilbek nicht machen.

Ich war bei den Stadtteilgesprächen Anfang Oktober dabei, dort wurde erklärt, was das bedeutet, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen usw. usf. Es war sehr interessant. Man könnte sich wundern, da Eilbek jetzt nicht unbedingt in einer Liga mit Altona, Sternschanze oder Eimsbüttel spielt. Die Aussage war jedoch, dass St. Georg und Hohenfelde bereits von Verdrängung stark betroffen sind, jetzt fängt es auch in Eilbek an. Daher hat die Politik rechtzeitig gehandelt.

Was heißt das aber konkret für Eilbek? Darf jetzt nichts verändert werden?

Ganz so ist es natürlich nicht. Aber die Verordnung hat Folgen.

So müssen bestimmte Maßnahmen vom Amt geprüft und genehmigt werden.

Zu den Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. Aber auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Das heißt natürlich nicht, dass man keine Modernisierungen durchführen darf. Es ist nur drauf zu achten, dass die Modernisierung sich an den Stadtteilstandard anpasst und nicht übers Ziel hinausschießt und so die Wohnungen viel teurer werden als vorher.

Als Beispiel, was geprüft wird, könnte man eine Zusammenlegung von 2 kleinen Wohnungen in eine große nennen oder wenn aus einer 4-Zimmer Wohnung eine Wohnung mit zwei riesigen Zimmern gemacht werden soll. Hier ist klar, dass sich die soziale Zusammensetzung ändern würde, weil statt zwei kleinen, günstigen Wohnungen nun eine große, teure entstehen würde und die 4 Zimmer Wohnung, die vorher von einer Familie bewohnt wurde, ist mit zwei Zimmern nur für ein wohlhabendes Paar oder einen Single geeignet.

Auch beim Verkauf guckt die Stadt genau hin und prüft, welche Folgen das für den Stadtteil hätte und führt Gespräche mit Verkäufer und Käufer. Es müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein. Wenn die Gespräche zu keinem Ergebnis führen, hat die Stadt das Vorkaufsrecht.

Die Politik scheint zuversichtlich zu sein. In der Pressemitteilung der Grünen Fraktion vom 13. September 2019 heißt es:

Dennis Paustian-Döscher, stellv. Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Als ein zentrales, gut angebundenes Wohnviertel ist auch Eilbek in den Fokus der Immobilienwirtschaft gerückt. Trotzdem gibt es im Stadtteil vielerorts noch ein „Wir“-Gefühl und kleinräumig funktionierende Netze. Diese Zufriedenheit mit dem Quartier wollen wir erhalten und den Eilbekern eine Umwandlung des bisher noch preiswerten Bestandes in hochpreisige Wohnungen und damit die Verdrängung der angestammten Bevölkerung ersparen. Eine soziale Erhaltungsverordnung – die erste für den Bezirk Wandsbek – kann dazu beitragen, dass die Wohnungen in Eilbek weiter für eine breite Bevölkerungsschicht erschwinglich sind und z.B. energetische Sanierungen und Modernisierungen trotzdem weiter möglich sind.“

Dagegen ist die Bauwirtschaft gegen die Verordnung und sagt, dass dies zu weniger Wohnungsbau führen wird. Wobei in Eilbek kaum noch Flächen frei sind, um neu zu bauen, bei uns geht es eher um den Bestand.

Wir sind gespannt, ob die Verordnung wirklich ein Mittel gegen Verdrängung ist und wie sich die Situation entwickelt.

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